Hinweis zur Sicherheit getroffener fachlicher Aussagen


Die Wirkung, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit

  • naturheilkundlicher Therapien und Diagnosemethoden
  • traditioneller Therapien und Diagnosemethoden
  • ästhetisch-kosmetischer Therapien und Diagnosemethoden
    und
  • Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL)

ist umstritten.

Diese Verfahren sind nach der herrschenden Ansicht der Kostenträger weder medizinisch sinnvoll, notwendig noch wirtschaftlich.
Sie fallen daher nicht in das Leistungsspektrum gesetzlicher oder privater Krankenkassen. Sie sind von Patienten, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, privat zu liquidieren.

Darüber hinaus muss gemäß einem Urteil des BGH (GRUR 1991, 848 - Rheuamlind II m.w.N.) bei der Beschreibung dieser Verfahren darauf hingewiesen werden, dass es sich um fachlich umstrittene Sachverhalte handelt.
Die Tatsache sich widersprechender Meinungen muss erwähnt werden.
Es darf gemäß dem Urteil nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um gesicherte Fachaussagen handelt.

Im übrigen wurden alle Texte nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

 
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